 Reiki-Ferneinweihung
Reiki-Einweihung
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Der Titel "Anerkannter
Heiler im DGH" ist übrigens kein Phantasie-Titel,
sondern es sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen,
unter anderem sind mindestens drei erfolgreiche, d.h.
von Patienten oder Angehörigen bestätigste
Heilungen nötig. Weiteres auf der Website des DGH
Wichtig: Ihre mir überlassenen
Daten und Angaben werden nur zur Beratung verwandt und
nach der Bearbeitung gelöscht! Eine Weitergabe
- auch der Mail-Adresse zu Werbe- oder anderen Zwecken
- ist ausgeschlossen. UND: Alles, was Du/Sie mir mitteilen,
bleibt selbstverständlich völlig vertraulich. |